KI-Kennzeichnung seit August 2026: Wer KI-Inhalte kennzeichnen muss

Redaktion KI-Kennzeichner

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Hinweis: Dieser Artikel wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.

Symbolbild: Bilddatei mit sichtbarem KI-Label in der Ecke
Platzhalterbild – wird später ersetzt.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Sie regeln, wann Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme Menschen darüber informieren müssen, dass sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-generierte beziehungsweise manipulierte Inhalte sehen.

Dabei gilt keine pauschale Pflicht, jedes mit KI erstellte oder bearbeitete Bild mit einem sichtbaren KI-Label zu versehen. Entscheidend sind die Art des Inhalts, seine Wirkung, der konkrete Verwendungskontext und die Rolle der beteiligten Person oder des Unternehmens.

Besonders relevant ist die KI-Kennzeichnung bei realistisch wirkenden Deepfakes. Anbieter generativer KI-Systeme müssen darüber hinaus technische, maschinenlesbare Markierungen ermöglichen.

Das Wichtigste zur KI-Kennzeichnung in Kürze

  • Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026.
  • Anbieter generativer KI-Systeme müssen synthetische Inhalte grundsätzlich maschinenlesbar markieren und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen.
  • Betreiber müssen Deepfakes offenlegen, wenn sie solche Inhalte einsetzen oder veröffentlichen.
  • Für bestimmte KI-generierte Texte über Themen von öffentlichem Interesse besteht ebenfalls eine Offenlegungspflicht.
  • Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Inhalte werden gesondert behandelt.
  • Standardmäßige Bearbeitungen, die Eingabedaten oder deren Bedeutung nicht wesentlich verändern, können von der technischen Markierungspflicht der Anbieter ausgenommen sein.
  • Ein sichtbares KI-Label allein ist kein automatischer Nachweis vollständiger Rechtskonformität.

Was bedeutet KI-Kennzeichnung?

Eine KI-Kennzeichnung macht erkennbar, dass ein Inhalt vollständig oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurde. Die Kennzeichnung kann auf zwei Ebenen erfolgen.

Sichtbare KI-Kennzeichnung

Ein sichtbarer Hinweis wird direkt im Bild oder in unmittelbarer Nähe des Inhalts angezeigt. Das kann beispielsweise ein KI-Label, ein Symbol oder ein ausgeschriebener Hinweis sein.

Der Hinweis soll für die betroffenen Personen klar, unterscheidbar und zugänglich sein. Nach Artikel 50 muss die Information spätestens beim ersten Kontakt mit dem betreffenden Inhalt erfolgen.

Maschinenlesbare KI-Kennzeichnung

Zusätzliche Informationen werden so hinterlegt, dass technische Systeme erkennen können, ob ein Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Dafür kommen beispielsweise Metadaten, digitale Provenienzangaben oder andere technische Markierungsverfahren infrage.

Artikel 50 unterscheidet zwischen diesen technischen Pflichten der Anbieter und den Offenlegungspflichten bestimmter Betreiber.

Wer muss KI-Inhalte kennzeichnen?

Die konkrete Pflicht hängt davon ab, ob jemand als Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems handelt und welche Art von Inhalt oder System betroffen ist.

1. Anbieter von KI-Systemen

Anbieter entwickeln KI-Systeme oder bringen sie unter ihrem Namen auf den Markt. Dazu können beispielsweise Unternehmen gehören, die generative Systeme für Texte, Bilder, Audio oder Videos bereitstellen.

Anbieter solcher Systeme müssen dafür sorgen, dass die erzeugten oder manipulierten Inhalte in einem maschinenlesbaren Format markiert und als künstlich erzeugt oder verändert erkannt werden können.

Die technischen Lösungen sollen nach Artikel 50 wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein, soweit dies technisch machbar ist. Dabei dürfen unter anderem die Besonderheiten des jeweiligen Inhalts, Implementierungskosten und der allgemein anerkannte Stand der Technik berücksichtigt werden.

2. Betreiber von KI-Systemen

Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, Behörden oder andere Stellen, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwenden. Die englische Fassung des AI Acts bezeichnet diese Gruppe als „Deployers“.

Für Betreiber bestehen unter Artikel 50 unter anderem Transparenzpflichten bei:

  • Deepfakes in Form von Bildern, Audio oder Videos,
  • KI-generierten oder manipulierten Texten, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden,
  • Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung,
  • bestimmten KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren.

Unternehmen, Selbstständige, Behörden, Medienhäuser und Influencer können Betreiber sein. Daraus folgt jedoch nicht, dass all ihre KI-Inhalte automatisch sichtbar gekennzeichnet werden müssen. Maßgeblich ist, ob der konkrete Anwendungsfall unter eine Transparenzpflicht fällt.

3. Plattformen und Medien

Plattformen oder Medien können selbst Anbieter oder Betreiber sein, wenn sie entsprechende KI-Systeme entwickeln oder einsetzen. Artikel 50 enthält jedoch keine pauschale Regel, nach der jede Plattform jeden erkannten, nicht gekennzeichneten KI-Inhalt nachträglich markieren muss.

Daneben können andere europäische oder nationale Vorschriften sowie eigene Plattformregeln gelten. Diese sind von den Pflichten aus Artikel 50 zu unterscheiden.

Welche KI-Bilder müssen gekennzeichnet werden?

Für Bilder ist vor allem die Regelung zu Deepfakes wichtig. Der AI Act beschreibt damit KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen könnten.

Eine Offenlegung kann daher insbesondere relevant sein bei:

  • einem realistisch wirkenden KI-Bild einer echten Person,
  • einem Gesichtstausch mit einer realen Person,
  • einer künstlich veränderten Handlung oder Aussage einer realen Person,
  • einer fiktiven, aber authentisch wirkenden Aufnahme eines realen Ereignisses,
  • einer täuschend echt wirkenden Darstellung eines realen Ortes,
  • einem KI-generierten Bild, das als echte Dokumentation verstanden werden könnte.

Ob eine konkrete Darstellung tatsächlich als Deepfake einzuordnen ist, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden.

Welche Ausnahmen und Sonderregeln gibt es?

Der EU AI Act sieht keine undifferenzierte Kennzeichnung aller KI-Inhalte vor.

Künstlerische, kreative und fiktionale Werke

Ist ein Inhalt Bestandteil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werkes, ist die Transparenzpflicht auf eine angemessene Offenlegung beschränkt. Diese soll die Darstellung oder den Genuss des Werkes nicht beeinträchtigen.

Das bedeutet nicht automatisch, dass überhaupt kein Hinweis erforderlich ist. Die Form der Offenlegung darf jedoch dem Charakter des Werkes angepasst werden.

Standardmäßige Bildbearbeitung

Die technische Markierungspflicht der Anbieter gilt nicht, soweit ein KI-System lediglich eine unterstützende Funktion für eine Standardbearbeitung erfüllt oder die Eingabedaten beziehungsweise deren Bedeutung nicht wesentlich verändert.

Ob eine Änderung noch als Standardbearbeitung gilt oder den Inhalt wesentlich verändert, hängt von der konkreten Bearbeitung ab.

Redaktionell geprüfte Texte

Bei KI-generierten oder manipulierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse kann die Offenlegungspflicht entfallen, wenn der Inhalt menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.

Diese Ausnahme bezieht sich auf die in Artikel 50 geregelten Texte und lässt sich nicht pauschal auf Deepfakes übertragen.

Gesetzlich erlaubte Strafverfolgung

Für bestimmte gesetzlich erlaubte Anwendungen zur Aufdeckung, Verhütung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten bestehen Ausnahmen. Dabei gelten zusätzliche Voraussetzungen und Schutzmaßnahmen.

Reicht ein sichtbares KI-Label aus?

Ein sichtbares KI-Label kann die Offenlegung für Betrachter unterstützen. Es ersetzt jedoch nicht automatisch sämtliche technischen, organisatorischen oder rechtlichen Anforderungen.

Je nach Rolle und Anwendungsfall können erforderlich sein:

  • ein sichtbarer Hinweis für Betrachter,
  • eine maschinenlesbare Markierung,
  • zusätzliche Informationen zum Kontext,
  • eine Prüfung weiterer gesetzlicher Vorgaben,
  • die Einhaltung der Regeln der verwendeten Plattform.

Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Symbole für vollständig KI-generierte und teilweise mit KI veränderte Inhalte können freiwillig verwendet werden. Die Nutzung eines solchen Symbols bestätigt für sich allein nicht die vollständige Einhaltung des AI Acts.

So lassen sich KI-Bilder praktisch kennzeichnen

Mit dem KI-Kennzeichner kannst du einzelnen Bildern oder ganzen Bildserien ein sichtbares KI-Label und zusätzliche Metadaten hinzufügen:

  1. 1Lade ein Bild, mehrere Dateien oder einen vollständigen Ordner hoch.
  2. 2Wähle die passende Art der KI-Kennzeichnung aus.
  3. 3Bestimme die Position des Labels im jeweiligen Bild.
  4. 4Prüfe die Vorschau und passe die Einstellungen bei Bedarf an.
  5. 5Lade die Bilder einzeln oder gesammelt wieder herunter.

Das Tool unterstützt JPG, PNG und WebP und funktioniert direkt im Browser. Drei Bilder können täglich kostenlos gekennzeichnet werden.

KI-Bilder jetzt kostenlos kennzeichnen

Der KI-Kennzeichner unterstützt den praktischen Kennzeichnungsprozess. Das Tool bietet keine Rechtsberatung und prüft nicht automatisch, ob ein konkreter Inhalt kennzeichnungspflichtig oder vollständig rechtskonform ist.

Bild kennzeichnen

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung

Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht seit August 2026?
Ja. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts gelten seit dem 2. August 2026. Sie betreffen definierte Anwendungsfälle und stellen keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Inhalt dar.
Muss jedes KI-generierte Bild gekennzeichnet werden?
Nein. Artikel 50 verlangt nicht pauschal ein sichtbares Label auf jedem KI-generierten Bild. Besonders relevant ist die Offenlegung bei Deepfakes. Inhalt, Wirkung, Kontext und Verwendungszweck müssen berücksichtigt werden.
Müssen Unternehmen und Selbstständige KI-Bilder kennzeichnen?
Unternehmen und Selbstständige können als Betreiber eines KI-Systems unter die Transparenzpflichten fallen. Ob ein konkretes Bild gekennzeichnet werden muss, hängt jedoch vom jeweiligen Inhalt und Einsatz ab. Die gewerbliche Nutzung allein beantwortet diese Frage nicht abschließend.
Müssen Influencer KI-Inhalte kennzeichnen?
Auch Influencer können Betreiber eines KI-Systems sein. Eine Offenlegung ist insbesondere dann relevant, wenn sie einen Inhalt einsetzen, der als Deepfake im Sinne des AI Acts einzuordnen ist. Daneben können Plattformregeln und weitere gesetzliche Vorgaben gelten.
Was ist der Unterschied zwischen einem KI-Label und Metadaten?
Ein KI-Label ist für Menschen sichtbar. Metadaten sind zusätzliche, in oder an der Datei hinterlegte Informationen, die von technischen Systemen verarbeitet werden können. Je nach Anwendungsfall können beide Ebenen sinnvoll oder erforderlich sein.
Macht ein KI-Label ein Bild automatisch rechtskonform?
Nein. Ein Label unterstützt die Transparenz, ist aber kein automatischer Nachweis dafür, dass alle Anforderungen des AI Acts oder anderer Vorschriften erfüllt sind.

Offizielle Quellen

Stand: 8. August 2026. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.